Sie ist eine ökologische Jagd, weil sie unter der Regie des Menschen genauso abläuft wie die Jagd wilder Greifvögel. Beutegreifer und Beutetier haben dieselbe Chancengleichheit wie in der Natur. Das Abtragen (=Abrichten) des Beizvogels ist keine Dressur und kann niemals durch Strafen oder Zwangsmassnahmen erfolgen. Entscheidend ist das Lernen am Erfolg.
Wichtigste Voraussetzung ist es, ein Vertrauensverhältnis zwischen Beizvogel und Falkner zu schaffen. In der modernen Falknerei ist man bestrebt einen optimal ernährten und trainierten Beizvogel einzusetzen, der seinen Artgenossen in der Natur gleichkommt.
Ziel der Beizjagd ist das harmonische Zusammenspiel von Beizvogel und Falkner. Es liegt am Falkner, seinen Beizvogel in eine günstige Jagdposition zu bringen. Den weiteren Verlauf der Jagd bestimmen Kraft, Geschicklichkeit und Ausdauer von Beutegreifer und Beute. Der Beizjäger nimmt an einem echten und unverfälschten Naturerlebnis teil und wird in ursprüngliche Naturvorgänge aktiv eingebunden.
In diesem Zurückkehren in die Natur liegt tatsächlich die eigentliche Faszination der Beizjagd.
Beizjagd in der Schweiz
In der Schweiz erfolgt die Beizjagd nur auf Krähen. Ziel ist die Dezimierung und Vergrämung dieser Tiere für ein gesundes Gleichgewicht.
Unterschied Falknerei und Beizjagd
Die Beizjagd ist ein Teil der Falknerei, wobei es in der Beizjagd nur um die Jagd mit Beizvögel geht. Der Begriff Falknerei umschreibt die Arbeit mit Greifvogelarten, sei es Zucht, Abtragung oder Flugvorführungen.
Wie werde ich Beizjäger
- Um Beizjäger zu werden benötige ich zuerst die Jagdprüfung. Im Kanton Zürich ist zudem die Falknerprüfung erforderlich.
- Alle Haltungsbedingungen und -bewilligungen müssen erfüllt und eingeholt sein. Siehe auch bei 'Haltung von Greifvögel'.
- Für die Beizjagd braucht es weitläufige Jagdgebiete. In den Revier- und Patentkantonen benötigt man die jeweilige Bewilligung.
- Eine artgerechte Voliere muss vorhanden sein.
- Anschaffung des geeigneten Beizvogels.
Und etwas vom Wichtigsten: viel Zeit zur Verfügung sowie Geduld und Ausdauer.
Haltung von Greifvögel
Die Haltung von Taggreifvögel und Eulen erfordert eine kantonale Haltebewilligung nach Tierschutzgesetz. Weiter erfordert auch die vorübergehende Haltung geschützter Tiere, zwecks Pflege, eine kantonale Bewilligung, in diesem Falle nach eidgenössischem Jagdgesetz.
Das Bewilligungsverfahren zur falknerischen Haltung von Greifvögeln regelt das BVL, wobei der Vollzug kantonal geregelt ist.
Das BAFU erlässt Richtlinien für die Haltung und Pflege von Taggreifvögeln und Eulen. Dokumentation Nr. VU-9002-D